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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Landingpage-Erstellung und digitale Präsentationen zwischen AW Media, Inhaberin Anja Wilkens, Plac Wolności 20A/5, 69-100 Słubice, Polska (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden.

(2) Die Agentur richtet ihre Dienstleistungen sowohl an Unternehmer (B2B) als auch an Verbraucher (B2C), einschließlich Akteuren im Bereich Erotik- und Creator-Brands.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang und Individualanfertigung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von individuellen Webseiten, Landingpages oder digitalen Präsentationen nach den spezifischen Vorgaben des Kunden. Es handelt sich ausschließlich um Maßanfertigungen auf Kundenwunsch, nicht um vorgefertigte Standardprodukte.

(2) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten digitalen Präsenz. Wartung, Updates, Systempflege oder Suchmaschinenoptimierung (SEO) sind nicht im Grundpreis enthalten und müssen separat vereinbart werden.

(3) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

(4) Liefer- und Fertigstellungszeiten ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot per E-Mail. Diese Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann unverbindliche Projektanfragen per E-Mail oder über Messenger-Dienste einreichen. Auf Basis dieser Absprache übermittelt die Agentur ein individuelles Angebot ausschließlich in Textform per E-Mail.

(2) Der rechtsverbindliche Vertragsschluss erfolgt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden per E-Mail. Ein Vertragsschluss per WhatsApp oder über andere Messenger-Dienste ist ausgeschlossen.

§ 4 Kommunikation und Regelung zu Sprachnachrichten

(1) Die Kommunikation sowie die Einreichung von Inhalten, Briefings oder Korrekturwünschen kann in jeder Sprache erfolgen. Die Agentur nutzt zur internen Verarbeitung KI-gestützte Übersetzungswerkzeuge.

(2) Projektanfragen und Vorgespräche können über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) erfolgen. Mündliche Absprachen oder per Messenger übermittelte Sprachnachrichten (z. B. WhatsApp-Voice-Notes) sind jedoch ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Sie werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Agentur schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.

(3) Die ausschließlichen und rechtlich verbindlichen Vertragssprachen für Angebote, Rechnungen, Verträge und diese AGB sind Deutsch und Englisch.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Stufenmodell (50/50)

(1) Die Vergütung von Webdesign-Dienstleistungen erfolgt in zwei Stufen: Eine Anzahlung in Höhe von 50 % vor Projektstart sowie eine Schlusszahlung in Höhe von 50 % nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts.

(2) Die Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto der Agentur zu leisten.

§ 6 Rechnungsstellung, Umsatzsteuerbefreiung und KSeF-Pflicht

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch die Agentur. Da die Agentur als Einzelunternehmen nach Art. 113 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes (ustawa o VAT) von der Umsatzsteuer befreit ist, wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen enthalten den gesetzlichen Hinweis: „zwolnienie z VAT na podstawie art. 113 ustawy o VAT".

(2) Vor dem tatsächlichen Geldeingang arbeitet die Agentur ausschließlich mit formlosen Proforma-Rechnungen. Erst nach realem Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Agentur wird die offizielle und steuerlich registrierte Anzahlungs- bzw. Schlussrechnung im polnischen KSeF-Portal (Krajowy System e-Faktur) erzeugt.

(3) Gewerbliche Kunden (B2B) aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, der Agentur bereits bei der Auftragserteilung ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. / VAT-ID) mitzuteilen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen im KSeF-Portal fehlerfrei durchgeführt werden können.

§ 7 Zahlungsverzug und Leistungseinstellung

(1) Der Kunde kommt in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt einer Proforma-Rechnung auf dem Bankkonto der Agentur eingeht.

(2) Bei Zahlungsverzug bezüglich der Anzahlung beginnt die Agentur nicht mit der Projektausführung. Bei Zahlungsverzug bezüglich der Schlusszahlung ist die Agentur berechtigt, die Arbeit einzustellen und den Zugriff auf bereitgestellte Testumgebungen zu sperren. Verzögerungen im Projektablauf, die durch verspätete Zahlungen des Kunden entstehen, hat die Agentur nicht zu vertreten.

(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Die Agentur behält sich vor, für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine angemessene Mahnpauschale zu berechnen.

(4) Sollte eine Zahlung trotz Fristsetzung dauerhaft ausbleiben, behält sich die Agentur das Recht vor, das Projekt endgültig zu verwerfen.

§ 8 Stornierung durch den Kunden

Tritt der Kunde nach Vertragsschluss und erfolgter Anzahlung, aber vor der finalen Bereitstellung vom Vertrag zurück oder bricht das Projekt ab, verfällt die geleistete Anzahlung von 50 % in voller Höhe als pauschalierter Schadensersatz für die bereits reservierten Kapazitäten und den begonnenen Arbeitsaufwand der Agentur. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Rechteeinräumung

(1) Die Agentur behält sich das uneingeschränkte Eigentum und alle Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten, Grafiken und Codes bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung vor.

(2) Erst nach vollständigem Ausgleich aller Forderungen und dokumentiertem Geldeingang der zweiten 50-Prozent-Stufe werden dem Kunden die finalen Projektdaten (z. B. FTP-, SSH- oder CMS-Zugangsdaten) übermittelt und die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, Bildmaterialien, Lizenzen) rechtzeitig und in digitaler Form bereitzustellen.

(2) Der Kunde garantiert rechtsverbindlich, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte durch die Agentur erfolgt nicht.

§ 11 Verzögerungen und Ruhendstellung (30-Tage-Regel)

(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf Rückfragen, Designentwürfe oder Informationsanfragen der Agentur zeitnah zu antworten.

(2) Reagiert der Kunde länger als 30 Tage nicht auf Rückfragen oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Lieferung von Texten oder Bildern) trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt als ruhend zu erklären.

(3) Bei einer Reaktivierung des Projekts wird der Zeitplan unter Berücksichtigung der aktuellen Kapazitäten der Agentur neu verhandelt. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch das Schweigen oder die verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen.

§ 12 Besonderheiten und Freistellung bei Erotik-Projekten

(1) Bei Verträgen über die Erstellung von digitalen Präsentationen für Erotik- oder Creator-Brands garantiert der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche auf der Internetpräsenz dargestellten Personen nachweislich volljährig sind, alle erforderlichen Einverständnis- und Altersnachweisdokumente vorliegen und alle jugendschutzrechtlichen Vorschriften strikt eingehalten werden.

(3) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei, die aus einer Verletzung von Jugendschutz-, Urheber-, Medien- oder Strafrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren. Das rechtliche Risiko und die Haftung für die Veröffentlichung dieser Inhalte trägt allein der Kunde.

§ 13 Vorlagen für Rechtstexte

Sofern die Agentur dem Kunden im Rahmen des Projekts technische Vorlagen, Entwürfe oder Platzhaltertexte für das Impressum, die Datenschutzerklärung oder AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um eine reine unverbindliche Hilfestellung zur technischen Veranschaulichung. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Texte vor der Liveschaltung der Website durch eine qualifizierte Rechtsberatung (z. B. einen Fachanwalt) auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

§ 14 Erweiterungen, Plugins und Drittsoftware-Lizenzen

Werden für die Umsetzung des Kundenprojekts kostenpflichtige Erweiterungen, Themes, Plugins oder Lizenzen von Drittanbietern benötigt, sind diese nicht im Agenturhonorar enthalten. Die Kosten hierfür sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Lizenzen entweder selbst zu erwerben oder der Agentur die Auslagen nach vorheriger Absprache zu erstatten.

§ 15 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Texterstellung, Programmierung und visuellen Gestaltung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. zur Generierung von Bildmaterialien) einzusetzen.

(2) Aufgrund der unklaren internationalen Rechtslage übernimmt die Agentur keine Garantie für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder absolute markenrechtliche Freiheit von KI-generierten Elementen. Die Bilder und Elemente werden „wie gesehen" bereitgestellt.

§ 16 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Briefings, Identitäten von Darstellern sowie Projektdaten streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder an Dritte weiterzugeben noch für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 17 Abnahme, Gewährleistung und Korrekturschleifen

(1) Nach Fertigstellung des Projekts stellt die Agentur dem Kunden die Webseite auf einer geschützten Testumgebung zur Ansicht bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Webseite innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als abgenommen.

(2) Nach der Freigabe auf der Testumgebung erfolgt die Übertragung auf das Kundensystem. Nach dieser finalen Übergabe hat der Kunde eine Rügefrist von weiteren 7 Werktagen, um etwaige technische Übertragungsfehler schriftlich zu melden. Danach gilt das Werk als endgültig mängelfrei abgenommen.

(3) Im Rahmen der Erstellung sind maximal zwei Korrekturdurchläufe (Korrekturschleifen) im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Nachträgliche Änderungswünsche, die nach Abnahme einer Projektstufe oder nach der finalen Freigabe geäußert werden, stellen keinen technischen Mangel dar, sondern sind kostenpflichtige Zusatzleistungen (Designwünsche), die separat nach Aufwand abgerechnet werden.

(4) Für nachweisbare technische Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, leistet die Agentur im Rahmen der gesetzlichen Fristen Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer (B2B) 12 Monate und für Verbraucher (B2C) 24 Monate ab Übergabe.

(5) Die Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit erlischt vorzeitig und vollständig, wenn der Kunde oder unbefugte Dritte nach der Übergabe der Zugangsdaten eigenmächtige Änderungen am Quellcode, an den Plugins, den CMS-Kernen oder den Systemeinstellungen vornehmen. Die Agentur haftet nicht für Fehler, Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen, die durch nachträgliche, automatische oder manuelle Updates von Drittanbieter-Software (z. B. WordPress-Updates, Plugin-Aktualisierungen, PHP-Versionssprünge des Hosters) nach der Übergabe entstehen.

§ 18 Haftungsbegrenzung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des für das jeweilige Projekt vereinbarten Gesamthonorars. Eine weitergehende Haftung der Agentur für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen.

§ 19 Haftungsausschluss nach Datenübergabe

(1) Mit der vollständigen Bereitstellung und Übergabe der Projektdaten (FTP/CMS) geht die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb, das Hosting und die Systemumgebung auf den Kunden über.

(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Serverausfälle, Datenverluste, Schadsoftware-Angriffe, fehlende Backups oder Funktionsfehler, die durch nachträgliche Updates von Themes, CMS-Kernen oder Plugins durch den Kunden entstehen.

§ 20 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Keine der Vertragsparteien hat Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zu vertreten, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Pandemien, behördliche Verfügungen, Krieg, Naturkatastrophen, flächendeckende Stromausfälle sowie schwerwiegende Cyber-Angriffe auf die Serverinfrastruktur der Agentur, die trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden konnten.

§ 21 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, das fertiggestellte Kundenprojekt nach der Liveschaltung zu Werbezwecken als Referenz auf ihrer eigenen Website oder in Portfolios zu nennen und visuell darzustellen (z. B. durch Screenshots), es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung vor Projektbeginn ausdrücklich in Textform.

§ 22 Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

(1) Die Agentur behält sich das Recht vor, vor endgültiger Auftragsannahme geeignete Nachweise über die Identität und die Gewerbeeigenschaft des Kunden (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) einzufordern.

(2) Für Unternehmer (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 23 Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C) und Widerrufsausschluss

Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß den gesetzlichen Ausnahmeregelungen ausdrücklich nicht bei Verträgen zur Lieferung oder Erstellung von digitalen Dienstleistungen und Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Individualanfertigung nach Kundenwunsch).

§ 24 Änderungen der AGB bei laufenden Verträgen

Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. laufenden, monatlichen Website-Pflege-, Wartungs- oder Supportverträgen) behält sich die Agentur das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Sechswochenfrist schriftlich oder per E-Mail, gelten die Änderungen als durch den Kunden genehmigt.

§ 25 Datensparsamkeit und Projektdatenlöschung

Aus Gründen des Datenschutzes und der gesetzlichen Datensparsamkeit gemäß DSGVO werden alle rein projektspezifischen Arbeitsdaten, Materialien (Logos, Bilder, Roh-Texte) sowie lokale Backups der Webseite 30 Tage nach der finalen Übergabe und Abnahme dauerhaft von den lokalen Systemen der Agentur gelöscht. Gesetzlich verpflichtende kaufmännische Buchhaltungsdaten bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 26 Schriftform- und Textformklausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (per E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte des Wohnsitzlandes eines Verbrauchers.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Polen hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur (Słubice, Polska).

(3) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 28 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.